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Beitragsordnung

Beitragsordnung herunterladen (49 KB) Stand 13.01.2017

Beitrags und Gebührenordnung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Kissenbrück

 Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 07.04.2011, geändert laut JHV vom 13.01.2017

  • 1. Mitgliedsbeiträge
  1. a) Ordentliche Mitglieder des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Kissenbrück zahlen entsprechend § 10 der Satzung des Fördervereines einen jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag.
  • 2. Verwendungen
  1. Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet.
  2. Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlichen, auf Antrag auch auf

einer außerordentlichen, Mitgliederversammlung Rechenschaft.

  • 3. Beitragshöhe
  1. a) Mitglieder 50,– €
  2. Aktive Mitglieder und Mitglieder der Altersabteilung der FW Kissenbrück 0,– €
  3. Schüler und Studenten 5,– €
  • 4. Zahlungsmodus
  1. a) Der Beitrag ist grundsätzlich jährlich im Voraus und per Bankeinzugsverfahren zu entrichten.
  2. b) Der Bankeinzug erfolgt zwischen dem 01.Januar und 15. Januar des jeweiligen Beitragsjahres
  3. Das Beitragsjahr des Fördervereins ist das Kalenderjahr.
  4. Barzahlungen können nur in Ausnahmefällen an den Kassierer erfolgen.
  5. Oder per Überweisung
  • 5. Leistungsstörungen
  • a) Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht bis 15. Februar des Beitragsjahres nicht nach, so kommt es ohne weitere Aufforderung in Verzug.
  • b) Der Vorstand kann eine Erstattung der dem Verein infolge der Nichtzahlung des Beitrages entstandenen Kosten (Porto, Bankspesen usw.) verlangen.
  • c) Ist ein Mitglied mehr als 3 Monate in Verzug, kann der Vorstand das Mitglied ohne weiteres Mahnverfahren aus dem Förderverein ausschließen.
  • d)In Härtefällen kann der Vorstand Beitragsschulden mindern oder gänzlich erlassen.

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